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Außergewöhnliche Belastungen: Angemessene Kosten bei behinderungsbedingtem Umbau

Behinderte Menschen können die Kosten für einen behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung oder ihres Hauses von der Steuer absetzen. Auch die dadurch entstandenen Mieterhöhungen können sie geltend machen. Allerdings nur, wenn die Kosten angemessen sind.

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