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Neues Jahr – neue Chance Steuern zu sparen!

Die Fahrtenbuchmethode als Steuersparmodell

Vielen Firmenchefs und Mitarbeitern mit Firmenwagen ist die Private Kfz-Nutzung ein Dorn im Auge – insbesondere die sogenannte 1%-Methode macht den Firmenwagen oftmals nicht zum Steuersparmodell.

Prüfen Sie doch einmal, welches Steuereinspar-Potenzial die Fahrtenbuchmethode bringen würde, und beachten Sie, dass ein Wechsel von der 1%-Methode zur Fahrtenbuchmethode immer nur zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel anerkannt wird.

Fahrtenbuch können Sie entweder klassisch mittels handgeschriebenem, gebundenen Muster-Heftchen schreiben, oder Sie nutzen ganz innovativ ein elektronisches Fahrtenbuch, welches sämtliche Fahrten in der Regel per GPS registriert und dokumentiert.

Bequem am Schreibtisch vervollständigen Sie sodann noch die vom System dokumentierten Wegstrecken und fertig ist die Grundlage zur Ermittlung ihres privaten Nutzungsanteils an den tatsächlichen Kfz-Kosten.

Beachten Sie bitte hierbei, dass die Lösung des Anbieters den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung Digital – den GoBD entspricht.

Haben sie Fragen zur Fahrtenbuchmethode oder zur Privaten Kfz-Nutzung wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Unsere Hotline Tel. +49 6541 818788

Beitragsteaser: ©Gina Sanders-fotolia
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