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EuGH prüft möglichen früheren Abzug

Beim Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs gibt es aktuell neue Entwicklungen. Grundsätzlich kann ein Unternehmer die Vorsteuer geltend machen, wenn die Leistung ausgeführt wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichts sorgte zuletzt für Diskussionen, da danach ein früherer Vorsteuerabzug möglich sein könnte. Diese Auffassung wird jedoch überprüft, sodass die endgültige Rechtslage noch offen ist.

Bis zu einer abschließenden Entscheidung sollten Unternehmen die weitere Entwicklung beobachten und den Vorsteuerabzug weiterhin nach den bisherigen Grundsätzen vornehmen.

Quelle: Steuerlösung by TAXolution

Ihr TAXolution-Team