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BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt einkommensteuerfrei

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Abfindungszahlungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht nicht der Einkommensteuer unterliegen.

Im Streitfall wurde eine vereinbarte Abfindung in mehreren Raten gezahlt. Das Finanzamt wollte einen Teil der Zahlung als steuerpflichtige Kapitalerträge behandeln. Der BFH lehnte dies jedoch ab.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei solchen Zahlungen nicht um erzieltes Einkommen, sondern um eine Vermögensübertragung im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsverzicht. Eine Besteuerung kann gegebenenfalls nur im Bereich der Schenkungsteuer relevant sein.

Die Entscheidung schafft mehr Sicherheit für Familien, die Vermögensübertragungen und Pflichtteilsverzichte frühzeitig regeln möchten.

Quelle: Steuerlösung by TAXolution

Ihr TAXolution-Team