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Vorruhestand im Unternehmen: BFH schafft Klarheit bei Rückstellungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Rückstellungen für Aufwendungen aus Vorruhestandsmodellen bilden können.

Im Streitfall ging es um ein Modell, bei dem Führungskräfte vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei reduzierter Vergütung von der Arbeit freigestellt werden konnten. Der BFH stellte klar, dass eine Rückstellung nicht nur für bereits vereinbarte Freistellungen möglich ist, sondern auch für Mitarbeiter, die aufgrund ihres Arbeitsvertrags einen entsprechenden Anspruch haben.

Für Unternehmen bedeutet das Urteil mehr Sicherheit bei der bilanziellen Berücksichtigung zukünftiger Vorruhestandskosten. Die genaue Höhe der Rückstellung muss jedoch weiterhin sorgfältig ermittelt werden.

Quelle:  Steuerlösung by TAXolution

Ihr TAXolution-Team