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Dienstreise mit Privatwagen trotz Firmenwagen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Wer für berufliche Fahrten freiwillig den eigenen Privatwagen nutzt, obwohl ein Firmenwagen zur Verfügung steht, kann die Kosten unter Umständen nicht steuerlich geltend machen.

Im entschiedenen Fall nutzte ein Arbeitnehmer seinen privaten Sportwagen für Dienstreisen, obwohl ihm ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stand. Der Grund dafür war, dass seine Ehefrau während seiner Abwesenheit den Firmenwagen nutzen konnte.

Der BFH sah darin eine private Motivation und erkannte die geltend gemachten Fahrtkosten nicht als Werbungskosten an. Entscheidend war, dass bei Nutzung des Firmenwagens keine eigenen Kosten entstanden wären.

Für Arbeitnehmer gilt daher: Steht ein Firmenwagen für dienstliche Fahrten zur Verfügung, sollte genau geprüft werden, ob die Nutzung eines Privatfahrzeugs steuerlich berücksichtigt werden kann.

Quelle:  Steuerlösung by TAXolution

Ihr TAXolution-Team