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Abfindungen und Sonderzahlungen: Steuerermäßigung nur noch über die Steuererklärung

Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten neue Regeln für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen oder nachgezahlten Arbeitslohn für mehrere Jahre.

Die bisher mögliche Berücksichtigung der Tarifermäßigung nach § 34 Einkommensteuergesetz im Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber entfällt. Arbeitgeber müssen diese Zahlungen zunächst regulär versteuern.

Die steuerliche Begünstigung kann künftig nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Steuerpflichtige sollten daher darauf achten, entsprechende Einkünfte vollständig in ihrer Steuererklärung anzugeben.

Quelle:  Steuerlösung by TAXolution

Ihr TAXolution-Team