Arbeitszimmer absetzen: BFH verschärft Aufzeichnungspflichten für Selbstständige
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt: Selbstständige müssen bei der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers besonders sorgfältig vorgehen.
In einem aktuellen Urteil entschied das Gericht, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, wenn sie ordnungsgemäß und zeitnah aufgezeichnet wurden.
Eine einfache Sammlung von Belegen reicht nicht aus. Die Kosten müssen einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben dokumentiert werden. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann der Steuerabzug vollständig entfallen.
Für Selbstständige bedeutet das: Wer die Kosten für sein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchte, sollte die Aufzeichnungen regelmäßig und nachvollziehbar führen.
Eine Ausnahme gilt bei der Nutzung der gesetzlichen Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer. Hier bestehen die genannten Aufzeichnungspflichten nicht.
Quelle: Steuerlösung by TAXolution
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