Fahrtkosten: Wichtiges Urteil für Selbstständige
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass die seit 2014 geltende Reform des steuerlichen Reisekostenrechts keine Auswirkungen auf den Begriff der Betriebsstätte bei Selbstständigen hat. Die bisherigen Grundsätze bleiben weiterhin maßgeblich.
Im entschiedenen Fall ging es um die steuerliche Behandlung von Fahrtkosten eines Selbstständigen. Das Gericht wertete dessen Büro als Betriebsstätte, sodass die Fahrten zwischen Wohnung und Büro steuerlich nur eingeschränkt berücksichtigt werden konnten.
Mit dem Urteil schafft der BFH Klarheit: Die Einführung der ersten Tätigkeitsstätte betrifft ausschließlich Arbeitnehmer. Für Selbstständige bleibt die bisherige Definition der Betriebsstätte unverändert. Welche Folgen das Urteil für die steuerliche Absetzung von Fahrtkosten hat, erfahren Sie im weiteren Beitrag.
Quelle: Steuerlösung by TAXolution
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