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BFH: Ausgleichszahlungen im Insolvenzverfahren mindern nicht den steuerlichen Gewinn

Selbstständige, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden und ihre Tätigkeit nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter weiterführen, können Ausgleichszahlungen an die Insolvenzmasse steuerlich nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall führte ein selbstständig tätiger Steuerpflichtiger trotz laufender Insolvenz seine berufliche Tätigkeit weiter. Nach der Freigabe durch den Insolvenzverwalter musste er monatliche Zahlungen an die Insolvenzmasse leisten. Die dadurch entstandenen Kosten wollte er steuerlich als Betriebsausgaben absetzen – ohne Erfolg.

Der BFH stellte klar, dass diese Zahlungen nicht betrieblich veranlasst sind. Sie entstehen ausschließlich aufgrund der insolvenzrechtlichen Regelungen und dienen lediglich der Verteilung des vorhandenen Vermögens. Eine steuerliche Berücksichtigung als Betriebsausgaben ist daher ausgeschlossen.

Das Urteil ist besonders für selbstständige Unternehmer in Insolvenzverfahren relevant, da es verdeutlicht, dass nicht jede Zahlung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit automatisch steuerlich abzugsfähig ist.

Quelle:  Steuerlösung by TAXolution

Ihr TAXolution-Team