Wird ab 01. April 2024 das Kiffen am Arbeitsplatz erlaubt sein?
Nein, das Kiffen am Arbeitsplatz wird ab dem 01. April 2024 nicht erlaubt sein.
Das neue Cannabis-Gesetz legalisiert den Konsum von Cannabis für Erwachsene, aber es ändert nichts am bestehenden Arbeitsrecht.
Arbeitnehmer haben weiterhin die Pflicht, ihre Arbeit nüchtern und pflichtbewusst zu erledigen.
Der Konsum von Cannabis kann zu folgenden Beeinträchtigungen führen:
- Verlangsamte Reaktionszeit
- Verminderte Konzentrationsfähigkeit
- Gedächtnisstörungen
- Koordinationsstörungen
Dies kann zu Unfällen und anderen Problemen am Arbeitsplatz führen.
Arbeitgeber haben daher das Recht, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz zu verbieten.
Sie können dies in ihrer Betriebsordnung oder in einem separaten Regelwerk festlegen.
Darüber hinaus haben Arbeitgeber das Recht, Arbeitnehmer zu kündigen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen und ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigen können.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen vom Verbot des Cannabiskonsums am Arbeitsplatz.
So kann es zum Beispiel erlaubt sein, Cannabis zu konsumieren, wenn dies aus Medizinischer Sicht erforderlich ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kiffen am Arbeitsplatz ab dem 01. April 2024 weiterhin nicht erlaubt sein wird.
„Arbeitgeber haben das Recht, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz zu verbieten und Arbeitnehmer zu kündigen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen und ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigen können.“
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
- Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/cannabis
- Deutscher Bundestag: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-cannabisgesetz-971376
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: https://www.baua.de/