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„Überbrückungshilfe für Dein Reisebüro“ –
Bund verbessert Regeln für Überbrückungshilfe

(aktualisiert am 29.07.2020)

Das Bundeswirtschaftsministerium präzisiert die Vorgaben für die Corona-Überbrückungshilfe. Daraus ergeben sich einige Vorteile für kleine und mittelständische Reisebüros und Veranstalter. Die wichtigste Neuerung ist, dass sämtlichen Stornierungen von Pauschalreisen nun ein Corona-bedingter Grund unterstellt wird und somit keine Einzelfallprüfung mehr erfolgt. Zuvor wurden Reisewarnungen, Grenzschließungen und andere Corona-Beschränkungen als Voraussetzungen für die Förderfähigkeit einer verlorenen Provision oder kalkulierten Marge verlangt. Michael Faber und Christian Heil von den Beratungsfirmen Tourismuszukunft und TAXolution geben einen Überblick über die Überbrückungshilfen und gehen auf aktuelle Fragestellungen ein. Weiteres dazu finden Sie unter folgenden Links:

https://www.tourismus-akademie.com/s/Tourismuszukunft/ueberbrueckungshilfe-fuer-dein-reisebuero

https://www.fvw.de/reisevertrieb/news/vorteile-fuer-reisefirmen-bund-verbessert-regeln-fuer-ueberbrueckungshilfe-210622

https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/reisevertrieb/news/datum/2020/07/27/ueberbrueckungshilfe-weitere-vorteile-fuer-reisebueros/

Bei Fragen zur Überbrückungshilfe können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen uns per Mail an info@TAXolution-Stb.de oder telefonisch unter der 06541 / 818788.

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