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Staatliche Soforthilfe der einzelnen Bundesländer für Betoffene der Corona-Krise

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung, welche Soforthilfen die einzelnen Bundesländer den Unternehmen zur Verfügung stellen.

Die aktuelle Situation stellt alle Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Insbesondere kleinere Betriebe, die auf einen regen Publikumsverkehr angewiesen sind, leiden besonders stark unter der Krise. Die drastischen Umsatzeinbußen lösen bei allen Kleinunternehmern, Selbstständigen, Freiberuflern und Künstlern vermehrt Existenzängste aus. Als Unterstützung bieten nun die Bundesländer allen Betroffenen eine Soforthilfe an. Welche Maßnahmen in welchem Bundesland gelten, finden Sie in der nachfolgenden Auflistung.

+++ Die Liste wird von uns regelmäßig auf Aktualität überprüft (letzte Aktualisierung: 31.03.2020 16:00 Uhr)+++

Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Baden-Württemberg?
      • Bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro
      • Bis zu 10 Erwerbstätige: 15.000 Euro
      • Bis zu 50 Erwerbstätige: 30.000 Euro
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Hierzu zählen alle Selbstständigen, Freiberufler und Künstler, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllt sind.
      • Bei den Solo-Selbstständigen gilt, dass Sie nur dann anspruchsberechtigt sind, wenn die selbständige Tätigkeit das Haupteinkommen darstellt oder mindestens ein Drittel des Nettohaushaltseinkommens bestreitet.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss in Baden-Württemberg nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Soforthilfe im Bundesland Baden-Württemberg

Corona-Soforthilfe in Bayern

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Bayern?
      • Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
      • Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
      • Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
      • Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, deren Betriebs- bzw. Arbeitsstätte sich in Bayern befindet. Der Antrag auf Soforthilfe kann nur gestellt werden, wenn die Anzahl der Erwerbstätigen maximal 250 beträgt. Zudem muss ein akuter Liquiditätsengpass vorliegen, sodass die laufenden Verpflichtungen nicht mehr bezahlt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst das verfügbare liquide Privatvermögen einzusetzen ist, bevor die Soforthilfe in Anspruch genommen werden kann.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss in Bayern nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Antragsformular auf Soforthilfe im Bundesland Bayern

Corona-Soforthilfe in Berlin

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Berlin?
      • Kleine und mittlere Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter können zinslose Überbrückungskredite in Höhe von bis zu 500.000 Euro bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre.
      • Kleinunternehmer erhalten ebenfalls eine Soforthilfe. Die genaue Höhe steht zum jetzigen Zeitpunk noch nicht fest.
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Kleinunternehmer mit bis zu 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige erhalten die Soforthilfe, wenn die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllt sind. Den Überbrückungskredit mit den Sonderkonditionen erhalten alle kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Die Soforthilfe muss in Berlin aller Voraussicht nach nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?

Corona-Soforthilfe in Brandenburg

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Brandenburg?
      • Bis zu 2 Erwerbstätigen: bis zu 5.000 Euro
      • Bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 10.000 Euro
      • Bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 Euro
      • Bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 Euro
      • Bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 Euro
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Alle gewerblichen Unternehmen mit bis zu 100 Erwerbstätigen sowie Selbstständige, deren Betriebs-bzw. Arbeitsstätte sich in Brandenburg befindet.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss in Brandenburg nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Informationen zur Beantragung von Soforthilfe im Bundesland Brandenburg

Corona-Soforthilfe in Bremen

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Bremen?
      • Bis zu 5.000 Euro pro Kleinunternehmen. In Einzelfällen bis max. 20.000 Euro.
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Alle Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro, sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss in Bremen nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Förderantrag für Soforthilfe im Bundesland Bremen

Corona-Soforthilfe in Hamburg

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Hamburg?
      • Solo-Selbstständige: 2.500 Euro
      • Bis zu 10 Erwerbstätige: 5.000 Euro
      • Bis zu 50 Erwerbstätige: 10.000 Euro
      • Bis zu 250 Erwerbstätige: 25.000 Euro
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Alle kleinen und mittleren Betriebe, sowie Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss in Hamburg nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Informationen zur Soforthilfe im Bundesland Hamburg

Corona-Soforthilfe in Hessen

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Hessen?
      • Bis zu 5 Erwerbstätige: 10.000 Euro
      • Bis zu 10 Erwerbstätige: 20.000 Euro
      • Bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Alle Betriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern, sowie Freiberufler und Künstler, die nachweislich durch die aktuelle Krisenlage in Liquiditätsengpässe geraten sind und die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllen.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss in Hessen nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?

Corona-Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
      • Bislang wurde lediglich eine Liquiditätshilfe für Freiberufler und KMU’s beschlossen. Es ist zu erwarten, dass eine Ausweitung der Soforthilfe-Maßnahmen in den nächsten Tagen folgt.
      • Zinsfreies Darlehen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro für eine Laufzeit von 5 Jahren.
      • Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei.
    • Wie kann die Liquiditätshilfe beantragt werden?
      ⇒ Informationen zur Liquiditätshilfe im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Corona-Soforthilfe in Niedersachsen

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Niedersachsen?
      • Bis zu 5 Erwerbstätige: 3.000 Euro
      • Bis zu 10 Erwerbstätige: 5.000 Euro
      • Bis zu 30 Erwerbstätige: 10.000 Euro
      • Bis zu 49 Erwerbstätige: 20.000 Euro
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Alle Betriebe mit bis zu 49 Arbeitnehmern, sowie Freiberufler und Künstler, erhalten den Zuschuss. Dies gilt explizit auch für Start-Ups die in den letzten 5 Jahren gegründet wurden.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss in Niedersachsen nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Informationen zur Soforthilfe im Bundesland Niedersachsen

Corona-Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen?
      • Bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro
      • Bis zu 10 Erwerbstätige: 15.000 Euro
      • Bis zu 50 Erwerbstätige 25.000 Euro
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Alle KMU’s, Freiberufler und Solo-Selbstständige erhalten den Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen der Förderrichtlinie von den jeweiligen Betrieben erfüllt werden.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss in Nordrhein-Westfalen nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Informationen zur Soforthilfe im Bundesland Nordrhein-Westfalen

Corona-Soforthilfe in Rheinland-Pfalz

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Rheinland-Pfalz?
      • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Liquiditätsbedarfs ab. Bei der Antragstellung werden Sie gebeten, den Liquiditätsbedarf zu beziffern, der durch die Auswirkungen der Corona-Krise entstanden ist.
      • Bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro Soforthilfe + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
      • Bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro Soforthilfe + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
      • Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
      • Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis zum Ende des Jahres 2021 komplett zins- und tilgungsfrei.
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Alle KMU’s, Freiberufler und Solo-Selbstständige, bei denen die Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllt sind, erhalten den Zuschuss. Zudem gilt die Beschränkung, dass nur rheinland-pfälzische Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen antragsberechtigt sind. Hierbei werden Teilzeitkräfte und Angestellte auf 450 Euro Kräfte wie folgt faktoriert:
        • Beschäftigte bis 20 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,5,
          Beschäftigte bis 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,75,
          Beschäftigte über 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 1 und
          Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3.
          Auszubildende können mit dem Faktor 1 berücksichtigt werden (dies ist Ihnen bei der Antragstellung freigestellt). 
      • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die Unternehmen antragsberechtigt sind, die nicht bereits zuvor (Stichtag 31.12.2019) in eine finanzielle Schieflage geraten sind.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Das Sofortdarlehen hingegen schon.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?

Corona-Soforthilfe im Saarland

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe im Saarland?
      • 0 bis 1 Beschäftigte: bis zu 3.000 Euro
      • Bis zu 6 Beschäftigte: bis zu 6.000 Euro
      • Bis zu 10 Beschäftigte: 10.000 Euro
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • KMU’s mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiten und einem maximalen Jahresumsatz von 700.000 Euro. Auch freiberuflich tätige Künstler erhalten die Soforthilfe, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllt sind.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss im Saarland nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Antragsformular zur Soforthilfe im Bundesland Saarland

Corona-Soforthilfe in Sachsen

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Sachsen?
      • Es stehen uns noch keine Informationen zur Verfügung

Corona-Soforthilfe in Sachsen-Anhalt

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Sachsen-Anhalt?
      • Es stehen uns noch keine Informationen zur Verfügung

Corona-Soforthilfe in Schleswig-Holstein

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Schleswig-Holstein?
      • Solo-Selbstständige: 2.500 Euro
      • Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern: 5.000 Euro
      • Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 10.000 Euro
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Alle Kleinunternehmer, Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige, bei denen kein Anspruch auf Bundeshilfe besteht.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss im Schleswig-Holstein nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Informationen zur Soforthilfe im Bundesland Schleswig-Holstein

Corona-Soforthilfe in Thüringen

 

    • Wie hoch ist die Soforthilfe in Thüringen?
      • Von 5.000 bis zu 30.000 Euro (eine genauere Staffelung wird noch bekannt gegeben)
    • Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
      • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, sowie Freiberufler und Künstler, bei denen die Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllt sind. Zudem erhalten auch Unternehmen aus dem Gesundheitswesen den Zuschuss, sofern diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen.
    • Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
      • Nein, die Soforthilfe muss in Thüringen nicht zurückgezahlt werden.
    • Wie kann Soforthilfe beantragt werden?
      ⇒ Informationen zur Soforthilfe im Bundesland Thüringen

Stand der Veröffentlichung des Beitrags: 25.03.2020

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