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Der Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte halbiert sich auf 151,60 Euro

Gute Nachricht für hauptberuflich selbständiger Unternehmer mit geringem Einkommen – der Mindestbeitrag der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung halbiert sich.

Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (Untergrenze) zur freiwilligen Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung halbiert sich ab dem Jahr 2019. Der bisherige Mindestbeitrag von 303,20 Euro halbiert sich somit auf 151,60 Euro (zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag).

Ebenso verhält es sich bei der Pflegeversicherung, wo nunmehr 31,67 Euro mindestens zu zahlen sind (ggfls. zzgl. Zuschlag für Kinderlose).

Freiwillig versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sollten daher zeitnah prüfen, ob eine niedrigere Beitragseinstufung möglich ist und sich mit ihrer Krankenversicherung zwecks Beitragsreduzierung in Verbindung setzen.

Nachgewiesen wird das Einkommen in der Regel mit dem letzten Einkommensteuerbescheid. Sollte sich demnach das Einkommen des Unternehmers im letzten Geschäftsjahr erst verringert haben, sollte über eine rasche Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung nachgedacht werden.

Bei Fragen zu den gesetzlichen Änderungen können Sie uns gerne telefonisch (06541 / 818788) oder per eMail (info@TAXolution-Stb.de) kontaktieren.