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Umsatzsteuersätze bei Hotelumsätzen: Nun ist der Europäische Gerichtshof gefragt

Umsatzsteuersätze bei Hotelumsätzen

In einem aktuellen Fall hat der Bundesfinanzhof dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. In der vorliegenden Rechtsfrage möchte der Bundesfinanzhof erfahren, ob das gesetzliche Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen mit geltendem Recht vereinbar ist. Folglich unterliegt die Übernachtungsleistung einem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Für Nebenleistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, gilt demgegenüber der Regelsteuersatz (19 Prozent). Gegenstand der drei Streitfälle waren Parkplatzgestellungen, Frühstücksleistungen, die Gestellung von Fitness- und Wellnesseinrichtungen sowie von WLAN.

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