Meldepflicht für Registrierkassen ab 01. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 besteht für alle elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme in Deutschland eine Meldepflicht. Diese wurde eingeführt, um Steuerhinterziehung durch Manipulationen an Kassen zu erschweren.
Was muss gemeldet werden?
- Alle elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme: Egal ob neu, angeschafft oder bereits im Einsatz.
- Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE): Diese sind ein wichtiger Bestandteil moderner Kassensysteme und dienen der Manipulationssicherheit.
- Änderungen: Jede Änderung an einem gemeldeten Kassensystem, wie z.B. ein Austausch der TSE, muss ebenfalls gemeldet werden.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Steuerportal „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle. Es gibt keine Möglichkeit mehr, die Meldung per Papier einzureichen.
Wichtige Fristen:
- Bis zum 31. Juli 2025: Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Registrierkassen müssen nachgemeldet werden.
- Innerhalb eines Monats: Für alle nach dem 1. Juli 2025 angeschafften oder außer Betrieb genommenen Registrierkassen gilt eine Meldefrist von einem Monat.
Warum ist die Meldung so wichtig?
- Gesetzliche Verpflichtung: Die Meldepflicht ist gesetzlich verankert und muss eingehalten werden.
- Steuerliche Vorteile: Korrekte Meldungen können dazu beitragen, steuerliche Risiken zu minimieren.
- Sicherheit: Die TSEs erhöhen die Sicherheit der Kassensysteme und machen Manipulationen schwieriger.
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen Bußgelder. Zudem können bei Betriebsprüfungen Nachzahlungen an Steuern und Zinsen fällig werden.
Bitte beachten Sie das Dokument des Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Ihr TAXolution-Team
Stand: November 2024