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Informationen und mehr zur elektronischen Rechnung

Die Einführung der elektronischen Rechnung (kurz: E-Rechnung) ist beschlossen. Dies wird für Unternehmen eine Notwendigkeit zur Änderung bzw. Neustrukturierung ihrer Prozesse mit sich bringen. Das Bundesfinanzministerium plant, hierzu ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen. Ein Entwurf (16 Seiten) wurde den Verbänden bereits am 13.06.2024 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Die endgültige Veröffentlichung des Schreibens ist für Beginn des 4. Quartals 2024 geplant. Dennoch sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit der Neuregelung befassen.

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