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Inflationsausgleichsprämie muss nicht allen Arbeitnehmern ausgezahlt werden

Die in § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelte Steuerfreiheit von (freiwilligen) Inflationsausgleichszulagen sieht nicht vor, dass die Zulage an alle Arbeitnehmer gezahlt werden muss. Der Arbeitgeber ist daher nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen grundsätzlich nicht gehindert, die Zahlung eines Inflationsausgleichs von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen.

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