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Grundsteuer im Bundesmodell: Erste Zweifel, aber Verfassungsmäßigkeit noch ungeklärt

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Fällen entschieden, wie die neuen Regeln zur Bewertung von Grundstücken angewendet werden. Danach müssen Steuerpflichtige unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Weil deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, wurde nicht mehr geprüft, ob die neue Grundsteuer verfassungswidrig ist.

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