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Gewerbesteuer: Gewächshausbau und Pflanzenzucht keine eigenständigen Betriebe

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Bau von Gewächshäusern und die Pflanzenzucht sowie der Handel mit Pflanzen unterschiedliche Betriebe darstellen. Dies hat zur Folge, dass Verluste aus der Pflanzenzucht nicht mit Gewinnen aus dem Gewächshausbau verrechnet werden können.

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