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Erbschaftsteuer: Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten und Freibeträge

Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass.

Im Gegenzug sind die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.In einem weiteren Urteil hat der Bundesfinanzhof Folgendes klargestellt: Verzichtet ein Kind gegenüber einem Elternteil auf seinen gesetzlichen Erbteil, so hat dieser Verzicht nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils die Enkel des Erblassers den Freibetrag i. H. v. 400.000 EUR erhalten, sondern nur einen Freibetrag i. H. v. 200.000 EUR.

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