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Aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage wurde mit der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) angehoben.

Jetzt gilt: Bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen sind bis zu 40.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung bis zu 80.000 Euro Einkommen im Jahr erlaubt. Die neuen Einkommensgrenzen gelten erst für vermögenswirksame Leistungen, die nach 2023 angelegt werden.

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt erklärt, wie das 5. VermBG mit den neuen Gesetzen anzuwenden ist (Schreiben vom 31.5.2024, Az. IV C 5 – S 2439/19/10003 :005).

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