Die bevorstehende gesetzliche Änderung bei Überweisungen, bekannt als „Verification of Payee“ (VoP)
Die bevorstehende gesetzliche Änderung bei Überweisungen, bekannt als „Verification of Payee“ (VoP), zielt darauf ab, die Sicherheit von Banküberweisungen zu erhöhen und Betrug zu reduzieren.
Was ist „Verification of Payee“ (VoP)?
VoP ist ein Mechanismus, bei dem der Name des Zahlungsempfängers, den der Zahlende angibt, mit den bei der Bank des Empfängers hinterlegten Daten abgeglichen wird, bevor die Überweisung ausgeführt wird.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Die Einführung von VoP erfolgt schrittweise. Für Instant Payments (Echtzeitüberweisungen) wird es ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtend. Es wird erwartet, dass die Verpflichtung später auf alle Arten von Zahlungen ausgeweitet wird.
Was sind die Ziele von VoP?
- Reduzierung von Betrug: Durch die Überprüfung der Empfängerdaten sollen fehlgeleitete oder betrügerische Transaktionen verhindert werden.
- Erhöhung des Vertrauens: Die Bestätigung der Empfängerdaten soll das Vertrauen der Verbraucher in das Zahlungssystem stärken.
- Gewährleistung der Interoperabilität: VoP schafft einen einheitlichen Rahmen für SEPA- und SEPA-Instant-Payments, der eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen den Zahlungsdienstleistern in Europa ermöglicht.
Wie funktioniert VoP?
- Der Zahlende gibt die Daten des Empfängers (Name und IBAN) ein.
- Die Bank des Zahlenden (requesting PSP) sendet eine Anfrage an die Bank des Empfängers (responding PSP), um die angegebenen Daten zu überprüfen.
- Die Bank des Empfängers prüft, ob die übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten übereinstimmen.
- Die Bank des Empfängers sendet eine Antwort (z. B. Übereinstimmung, keine Übereinstimmung, ähnliche Übereinstimmung) an die Bank des Zahlenden.
- Die Bank des Zahlenden leitet die Antwort an den Zahlenden weiter, der dann entscheiden kann, ob er die Überweisung fortsetzen möchte.
Welche Auswirkungen hat VoP?
- Erhöhte Sicherheit: Das Risiko, Geld an den falschen Empfänger zu überweisen oder Opfer von Betrug zu werden, sinkt.
- Möglicherweise geringfügig längere Bearbeitungszeiten: Obwohl VoP in der Regel innerhalb von Sekunden abgeschlossen sein soll, kann es in einigen Fällen zu leichten Verzögerungen im Vergleich zu Überweisungen ohne Verifizierung kommen.
- Anpassungen bei Banken und Unternehmen: Zahlungsdienstleister müssen ihre Systeme an die neuen Anforderungen anpassen. Unternehmen, die viele Überweisungen tätigen (z. B. für Gehaltszahlungen oder Lieferanten), müssen möglicherweise ihre Prozesse überprüfen.
Wer ist betroffen?
- Zahlungsdienstleister (ZDL) / Banken: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die VoP-Prüfung bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen durchzuführen. Dies beinhaltet die technische Implementierung und den Betrieb der notwendigen Systeme.
- Zahler (Sender der Überweisung): Sie werden mit dem Ergebnis der Empfängerprüfung konfrontiert (in der Regel über ein Ampelsystem: grün für Übereinstimmung, gelb für ähnliche Namen, rot für keine Übereinstimmung) und müssen entscheiden, ob sie die Zahlung trotz eventueller Abweichungen freigeben möchten.
- Zahlungsempfänger: Ihre Daten (Name und IBAN) werden im Rahmen der VoP-Prüfung abgeglichen. Es ist wichtig, dass ihre korrekten Daten dem Zahler vorliegen.
Was müssen Sie tun?
Für Zahler (diejenigen, die Überweisungen tätigen):
- Aufmerksam sein: Achten Sie ab dem 9. Oktober 2025 auf die Ergebnisse der Empfängerprüfung, die Ihnen beim Online-Banking oder in Ihrer Banking-App angezeigt werden (grün, gelb, rot).
- Sorgfältige Eingabe: Stellen Sie sicher, dass Sie den Namen des Zahlungsempfängers und die IBAN korrekt eingeben.
- Prüfen bei Abweichungen: Wenn das Ergebnis der Prüfung gelb oder rot ist, überprüfen Sie die eingegebenen Daten sehr genau, bevor Sie die Zahlung freigeben. Seien Sie besonders vorsichtig bei unbekannten Empfängern oder unerwarteten Abweichungen.
- Bei Falschüberweisung: Beachten Sie, dass Sie bei einer Falschüberweisung trotz einer angezeigten Warnung (gelb/rot) selbst haften können.
Für Zahlungsempfänger (Privatpersonen und Unternehmen):
- Korrekte Daten mitteilen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Geschäftspartner und Kunden Ihre korrekten Kontoinhaberdaten (Name gemäß Konto) und Ihre IBAN haben.
- Rechnungshinweis: Für Unternehmen kann es sinnvoll sein, auf Rechnungen einen Hinweis zu ergänzen, welcher exakte Empfängername bei Überweisungen verwendet werden soll.
- Handelsnamen hinterlegen: Wenn Ihr offizieller Firmenname von Ihrer gängigen Bezeichnung abweicht, sollten Sie bei Ihrer Bank gegebenenfalls einen Handelsnamen hinterlegen.
Für Unternehmen zusätzlich:
- Stammdatenpflege: Überprüfen und pflegen Sie Ihre Lieferantenstammdaten und stellen Sie sicher, dass die Namen der Zahlungsempfänger exakt mit den Kontoinhabernamen übereinstimmen.
- Interne Prozesse anpassen: Klären Sie interne Prozesse im Zahlungsverkehr, insbesondere im Hinblick auf die Handhabung von abweichenden Ergebnissen der Empfängerprüfung.
- Opt-Out bei Sammelüberweisungen (ggf.): Für Firmenkunden besteht bei Sammelüberweisungen eventuell die Möglichkeit eines Opt-Out vom VoP-Verfahren. Wägen Sie die Vor- und Nachteile ab.
Mit der Einführung von VoP ändert sich dies potenziell:
- Die Bank des Zahlers ist verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Sie gleicht den eingegebenen Namen mit den bei der Bank des Empfängers hinterlegten Daten ab.
- Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Zahler angezeigt (in der Regel als „Match“, „Close Match“ oder „No Match“).
Die Haftung nach der Einführung von VoP hängt davon ab, wie der Zahler mit dem Ergebnis der Überprüfung umgeht:
- „Match“ (Übereinstimmung): Wenn Name und IBAN exakt übereinstimmen und die Überweisung trotzdem an einen falschen Empfänger geht (was sehr unwahrscheinlich ist), könnte die Haftung eher bei der Bank liegen.
- „Close Match“ (teilweise Übereinstimmung): Wenn es geringfügige Abweichungen gibt (z.B. Tippfehler im Namen) und der Zahler die Überweisung trotzdem tätigt, trägt in der Regel der Zahler das Risiko, wenn das Geld beim falschen Empfänger landet.
- „No Match“ (keine Übereinstimmung): Wenn Name und IBAN deutlich voneinander abweichen und der Zahler die Überweisung trotz dieser Warnung ausführt, wird die Haftung in der Regel beim Zahler liegen. Die Bank hat ihrer Informationspflicht durch die Warnung genüge getan.
Zusätzlich gibt es folgende Aspekte zur Haftung im Kontext von VoP:
- Unterlassene Information: Wenn die Bank des Zahlers es versäumt, den Zahler über eine Abweichung („Close Match“ oder „No Match“) zu informieren, könnte sie für den daraus entstehenden finanziellen Schaden haftbar gemacht werden.
- Opt-Out bei Sammelüberweisungen: Bei bestimmten Sammelüberweisungen kann es eine Opt-Out-Möglichkeit für die VoP-Prüfung geben. Wenn der Zahler diese Option wählt, trägt er das Risiko für Fehler.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung von „Verification of Payee“ eine bedeutende Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit und des Vertrauens im europäischen Zahlungsverkehr darstellt.
Ihr TAXolution Team
Stand 05/2025