A1-Bescheinigung – Pflichten für Unternehmer und Arbeitnehmer bei Auslandsreise
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung, auch als Entsendebescheinigung A1 bekannt, belegt bei einer beruflichen Tätigkeit nicht nur im europäischen Ausland, dass die betreffende Person ein Mitglied der deutschen Sozialversicherung ist. Damit wird vermieden, dass die ausländischen Behörden Sozialversicherungsbeiträge einfordern und eine doppelte Bezahlung der Sozialabgaben erfolgt.
Die A1-Bescheinigung ist zwingend notwendig, da im Rahmen des gemeinsamen Marktes bei Grenzüberschreitung verstärkte Kontrollen erfolgen. Dies Kontrollen dienen der Eindämmung von Schwarzarbeit innerhalb Europas.
Die A1-Bescheinigung wird für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz benötigt. Erfolgt eine Berufsausübung in einem Land mit einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen, benötigen die Berufstätigen andere, länderspezifische Formulare. Für Staaten, mit denen keinerlei Abkommen bestehen, sind keine Bescheinigungen notwendig. Eine Aufstellung aller Länder mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat finden Sie unter:
Vorübergehende selbstständige Tätigkeit im Ausland – GKV-Spitzenverband, DVKA
Wer braucht eine A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung ist für jeden Arbeitnehmer, auch für einen Beamten oder Selbstständigen, notwendig der im Ausland einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, aber nach wie vor in Deutschland Mitglied der Sozialversicherung ist.
Dabei ist es völlig unerheblich, wie lange der Auslandseinsatz gilt. Selbst bei einem Auslandseinsatz von nur einem Tag kann Sozialabgaben verlangen werden. Auch der Grund für die berufliche Tätigkeit oder die Art der Tätigkeit spielt keine Rolle.
Weitere wichtige Punkte:
- Rechtzeitige Beantragung: Die A1-Bescheinigung sollte rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit im Ausland beantragt werden.
- Änderungen melden: Änderungen in Ihrer Beschäftigung (z.B. Arbeitgeberwechsel, vorzeitige Rückkehr ins Heimatland) müssen umgehend gemeldet werden.
- Aufbewahrung: Bewahren Sie Ihre A1-Bescheinigung gut auf. Sie kann bei Kontrollen durch die Behörden verlangt werden.
- Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der A1-Bescheinigung richtet sich nach der Dauer Ihres Auslandeinsatzes.
- Digitale Antragstellung: Inzwischen erfolgt die Beantragung der A1-Bescheinigung in Deutschland in der Regel digital über die Abrechnungsprogramme der Arbeitgeber.
- Dienstreisen: Auch für kürzere Dienstreisen ins Ausland ist eine A1-Bescheinigung erforderlich.
Wie beantrage ich eine A1-Bescheinigung?
Die nachfolgenden Links bieten Ihnen die Möglichkeit, sich über die Länder zu informieren, in denen eine A1-Bescheinigung beantragt werden kann. In Ausnahmefällen ist dies auch in Papierform möglich, sofern es eine entsprechende Ausnahmevereinbarung mit dem jeweiligen Land gibt. Bei Sonderfällen empfehlen wir Ihnen, vorab Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen.
Vorübergehende selbstständige Tätigkeit im Ausland – GKV-Spitzenverband, DVKA
Weitere Informationen:
- Deutsche Rentenversicherung: Hier finden Sie ausführliche Informationen und FAQs zur A1-Bescheinigung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste.html
- DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland): Die DVKA ist zuständig für die Zusammenarbeit der deutschen Krankenkassen mit den ausländischen Sozialversicherungsträgern.
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