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Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil als Zweithaushalt?

Für den steuerlichen Abzug von Mehraufwendungen bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung müssen Steuerpflichtige eine Unterkunft am Beschäftigungsort unterhalten. Da der Begriff der „Zweitwohnung“ rechtlich weit gefasst ist, genügt jede zum Wohnen geeignete Bleibe. Dies schließt nach aktueller Rechtsprechung auch unkonventionelle Unterkünfte wie möblierte Zimmer, Baracken oder Gleisbauwagen ein.

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Stand 03/2026