Steuerfreier Hinzuverdienst im Rentenalter:
Die Aktivrente ab 2026
nachfolgend erhalten Sie eine Mandanteninformation zur Einführung der Aktivrente ab dem 1. Januar 2026 auf Basis des aktuellen Regierungsentwurfs vom 15.10.2025.
Was ist die Aktivrente?
Mit der Aktivrente wird ab dem 1.1.2026 ein steuerlicher Freibetrag für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer eingeführt, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelungen für Geburtsjahrgänge bis 1963) weiterhin erwerbstätig bleiben. Ziel ist es, den Verbleib älterer Beschäftigter im Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten.
Wesentliche Eckpunkte
- Steuerfreier Hinzuverdienst: Bis zu 2.000 EUR monatlich aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-neu).
- Sozialversicherung: Die Einnahmen bleiben sozialversicherungspflichtig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind weiterhin zu entrichten. Der Arbeitnehmer kann freiwillig weiter Rentenbeiträge leisten. Arbeitgeber zahlen die üblichen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Besteuerung über 2.000 EUR: Überschreitende Beträge sind regulär einkommensteuerpflichtig.
- Lohnsteuerabzug: Die Steuerfreiheit wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Bei mehreren Dienstverhältnissen ist eine Bestätigung gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich, dass der Freibetrag nicht anderweitig genutzt wird.
Begünstigter Personenkreis
- Anspruchsberechtigt: Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze, unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Rentenbezug aufgeschoben wird.
- Ausgenommen: Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Beamte sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobs).
Hinweise
- Das Aktivrentengesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Änderungen sind möglich.
- Die Bundesregierung rechnet mit rund 168.000 potenziell Begünstigten.
Ihr TAXolution-Team
Stand 11/2025












