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Gold als Sachleistung: Steuerliche Vorteile nach § 37b EStG

Lieber Leser unser Informationen,

in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit suchen viele nach stabilen Werten und steuerlich attraktiven Lösungen. Eine spannende Option für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Ausgabe von Gold als Sachleistung bis zum Höchstbetrag von 10.000 €/Jahr. Dieser Benefit kombiniert steuerliche Vorteile mit der Möglichkeit, Vermögen in einem krisensicheren Rohstoff aufzubauen. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie das funktioniert und welche Vorteile sich daraus ergeben.

Die Regelung: Pauschalbesteuerung

Arbeitgeber können Goldbarren oder -münzen (Sachbezug), welche nicht als Zahlungsmittel anerkannt sind, zusätzlich zum Lohn gewähren (z. B. zu Jubiläen oder als Bonus). Die Pauschalsteuer von 30 % (zzgl. SoliZ und ggf. Kirchensteuer) übernimmt hierbei der Arbeitgeber. Der Börsenwert des Goldes bildet die Bemessungsgrundlage, wobei Zuwendungen bis 10.000 Euro pro Jahr für den Mitarbeiter steuerfrei bleiben. Die Regelung ist von anderen Freibeträgen (z. B. monatliche Gutscheine bis 50 € Sachbezug) getrennt.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Steuerfrei: Der Mitarbeiter erhält Gold (Wert nach Börsenkurs) vom Arbeitgeber bis 10.000 Euro netto/Jahr, ohne das noch einmal Einkommenssteuer fällig wird – ein steuerlicher Vorteil von bis zu 1.200 Euro gegenüber einem Geldbonus (Annahme Spitzensteuersatz).
  • Wertanlage: Gold symbolisiert Stabilität und motiviert als langfristige Wertschätzung.
  • Sozialabgaben: Wenn Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden, sind diese sozialversicherungspflichtig. Damit der Arbeitnehmer die Sachzuwendung ohne Abzüge erhält, kann der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen. Die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber stellt einen (weiteren) geldwerten Vorteil dar. Der geldwerte Vorteil muss als Geldzuwendung individuell (Lohnsteuer) versteuert werden. Die darauf entfallende individuelle Versteuerung durch den Arbeitnehmer kann ebenfalls durch den Arbeitgeber übernommen werden. Beiträge zur Sozialversicherung fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Kostenersparnis: Die pauschale 30-%-Steuer (basierend auf dem Börsenwert) ist teilweise günstiger als die individuellen Steuersätze (bis 45 %) und zusätzlich als Betriebsausgabe abziehbar.
  • Mitarbeiterbindung: Gold wirkt emotional stärker als Bargeld, senkt Fluktuation und steigert Attraktivität.
  • Einfachheit: Keine Umsatzsteuer bei Gold; klare Dokumentation des Börsenwerts genügt.

Betriebliche Veranlassung nach § 37b EStG – genau erklärt

  • Die betriebliche Veranlassung ist Kernvoraussetzung für die Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG. Sie grenzt die Zuwendung von privaten Geschenken oder vertraglich vereinbarten Lohnbestandteilen
  • Gesetzliche Definition (indirekt)
  • 37b EStG spricht von „Zuwendungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden“. → Das bedeutet: Die Zuwendung darf nicht Teil des vereinbarten Arbeitsentgelts sein (z. B. im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt). Sie muss freiwillig und außerhalb der regulären Vergütung erfolgen.
  • Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 18.12.2014, BStBl I 2015, 6)
  • „Die Zuwendung muss betrieblich veranlasst Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn die Zuwendung im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt.“
  • Das heißt: Der Arbeitgeber muss ein eigenes wirtschaftliches Interesse haben, das klar überwiegt gegenüber dem privaten Vorteil des Arbeitnehmers.

Wie funktioniert die Umsetzung?

Arbeitgeber können mit spezialisierten Anbietern zusammenarbeiten, die Gold als Sachleistung bereitstellen. Der Prozess umfasst:

  • Beschaffung: Kauf von Anlagegold über Partner.
  • Verwaltung: Das Gold wird entweder direkt ausgeliefert oder treuhänderisch verwahrt, bis eine Auslieferung (z. B. als Barren) gewünscht ist.
  • Steuerliche Abwicklung: Der Arbeitgeber meldet die Zuwendung und übernimmt die Pauschalsteuer. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der korrekten Dokumentation und Abrechnung.

Unser Service für Sie

Unsere Steuerberatung begleitet Sie bei der Nutzung von Gold als pauschal versteuerte Sachleistung:

  • Für Arbeitgeber: Wir prüfen die steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen, gestalten Verträge und sorgen für eine korrekte steuerliche Behandlung.
  • Für Arbeitnehmer: Wir beraten Sie, wie Sie den steuerfreien Vorteil optimal nutzen und bei einem späteren Verkauf steuerliche Fallstricke vermeiden.
  • Kooperationen: Auf Wunsch benennen wir Kontakte zu seriösen Anbietern für Goldbeschaffung und -lagerung.

Highlight für Gesellschafter-Geschäftsführer

Insoweit Gehälter von der Sozialversicherung befreit sind, fällt hier lediglich die Pauschalsteuer an. Das ist in der Regel bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften der Fall.

Fazit

Gold als pauschal versteuerte Sachleistung bis 10.000 € pro Jahr ist eine innovative Möglichkeit, steuerliche Vorteile mit einem krisensicheren Vermögensaufbau zu verbinden. Arbeitnehmer erhalten einen steuerfreien Bonus, während Arbeitgeber ihre Attraktivität steigern und Kosten optimieren. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie diesen Benefit in Ihrem Unternehmen oder für sich persönlich einsetzen können!

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir freuen uns, Sie zu unterstützen!