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Entfernungspauschale: Erhöhung nur ab dem 21. Kilometer

In den Jahren 2022 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale i. H. v. 0,38 EUR. Für die ersten 20 Entfernungskilometer erfolgte jedoch keine Anpassung (weiterhin 0,30 EUR). Hiergegen klagte ein Arbeitnehmer. Aufgrund seiner geringen Entfernung (8 km zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) profitierte er nicht von der Erhöhung.

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