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Doch keine Besteuerung teilentgeltlicher Grundstücksübertragungen?

Bei einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG), beispielsweise im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, wurde bislang davon ausgegangen, dass dies ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft hinsichtlich des entgeltlichen Teils zur Folge hat. Das Finanzgericht Niedersachsen vertritt jedoch die Auffassung, dass § 23 EStG bei einer teilentgeltlichen Übertragung unterhalb der historischen Anschaffungskosten keine Anwendung findet.

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