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Termingeschäfte: Beschränkung der Verlustverrechnung verfassungsrechtlich bedenklich

Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nach summarischer Prüfung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies stellt einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar. Infolgedessen hat das Gericht die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt.

Hintergrund: Verluste aus Kapitalvermögen unterliegen gewissen Abzugsbeschränkungen. So dürfen z. B. Verluste aus Aktienverkäufen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 S. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG)).

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