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Anstieg der gesetzlichen Altersrenten ab 1. Juli 2024

Die gesetzlichen Altersrenten werden zum 1.7.2024 (erstmals bundeseinheitlich) um 4,57 % steigen. Das betrifft rund 21 Millionen Rentner.

Die Rentenanpassung kann dazu führen, dass Rentner erstmals in die Steuerpflicht „rutschen“ und eine Steuererklärung abgeben müssen. Aber nur, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente plus weiterer Einkünfte (z. B. aus Vermietung) plus Freibeträge und Abzugsbeträge über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt, muss man Steuern zahlen. Für das Jahr 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro pro Jahr, für 2024 sind es aktuell 11.604 Euro. Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung von Eheleuten gelten die doppelten Werte.

Weitere Informationen finden Sie unter: steuerlösung – by TAXolution