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Jahressteuergesetz 2024: Referentenentwurf liegt vor

Das Wachstumschancengesetz wurde gerade erst verkündet (BGBl I 2024, Nr. 108), da wirft schon das Jahressteuergesetz 2024 seine Schatten voraus. Der 243 Seiten starke Referentenentwurf stellt ein sehr frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren dar, sodass noch einige Anpassungen erfolgen werden. Daher erfolgt nur ein kurzer Überblick über einige geplante Änderungen.

Arbeitgeber können eine Pauschalbesteuerung (25 %) vornehmen, wenn sie Arbeitnehmern Leistungen aus einem Mobilitätsbudget bis zu 2.400 EUR p. a. zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewähren.

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