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Sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern ist die bAV, die betriebliche Altersvorsorge ein Begriff.
Hier ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet seinem Arbeitnehmer Eintritt in einen der Zweige der betrieblichen Altersvorsorge zu verschaffen. Zwar ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten, hat jedoch die Pflicht seinen Arbeitnehmer auf die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge hinzuweisen.

Zur Information, folgende Zweige der betrieblichen Altersvorsorge bestehen aktuell:
– Die Direktversicherung als Klassiker unter den Zweigen der bAV
– Die Pensionskasse
– Der Pensionsfonds
– Die Unterstützungskasse
– Die Pensionszusage

Konzeptionell anders ist dies bei der betrieblichen Krankenversicherung. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein Instrument, mit welchem der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung als Zusatzleistung zum geschuldeten Arbeit zukommen lassen kann.
Zwischen verschiedenen Tarifoptionen kann in der Regel ausgewählt werden. Hier stehen in der Regel Leistungen in folgenden Bereichen zur Auswahl:
– Heilpraktiker/alternative Heilmethoden inkl. Arzneimitteln
– Vorsorgeuntersuchungen
– psychologische Therapien und Behandlungen
– Gesundheitskurse und Impfungen
– Krankentagegeld
– Auslandsreisekrankenversicherung
– Sehhilfen
– Zahnvorsorge & Zahnbehandlungen
– Zahnersatz
– Wahlleistungen bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
– Wahlleistungen bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus aufgrund Unfall

Kleiner Haken:
In der Regel muss der Arbeitgeber mindestens 5 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, sonst ist ein Einstieg in die betriebliche Krankenversicherung nicht möglich. Zudem ausgenommen von der betrieblichen Krankenversicherung sind Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Zeitrentner aufgrund einer Erwerbsminderung, geringfügig Beschäftigte und befristet Arbeitsverhältnisse.

Bei Fragen zum Gehaltsbestandteil „betriebliche Krankenversicherung“ und anderer Vergütungsmodelle stehen Ihnen die Experten von TAXolution gerne zur Verfügung.

Ihre Berater in Kröv, Telefon: 06541 / 818788
Ihre Berater in Föhren, Telefon: 06502 / 999580

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